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Führung | |||
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Oberbefehlshaber de jure: |
Bundespräsident Heinz Fischer | ||
Oberbefehlshaber de facto: | Bundesminister für Landesverteidigung | ||
Verteidigungsminister: | Gerald Klug | ||
Militärischer Befehlshaber: | Chef des Generalstabes General Othmar Commenda | ||
Militärische Führung: | Verteidigungsminister | ||
Sitz des Hauptquartiers: | Wien | ||
Militärische Stärke | |||
Aktive Soldaten: |
29.533 Mann (2010)[1] (2.050 Mann einsatzbereit) |
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Reservisten: |
30.000 Mann Miliz 945.000 Reservestand |
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Wehrpflicht: | 6 Monate für alle männlichen Staatsbürger | ||
Wehrtaugliche Bevölkerung: | 1.000.000 Mann | ||
Wehrtauglichkeitsalter: |
17.–50. Lebensjahr bis 65. Lebensjahr bei Offizieren |
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Haushalt | |||
Militärbudget: | 1.964.200.000 EURO (2013)[2] | ||
Anteil am Bruttoinlandsprodukt: | 0,627% (2013)[3] | ||
Geschichte | |||
Gründung: | 1920 bzw. 1955 |
Das Bundesheer ist das Militär der Republik Österreich. Ihm obliegt gemäß Art. 79 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz die militärische Landesverteidigung. Es verfügt über etwa 36.100 Mann im Präsenzstand bestehend aus Berufssoldaten und Grundwehrdienern und etwa 30.000 Mann der Miliz. Zur Ausrüstung gehören rund 9.000 Fahrzeuge und 150 Luftfahrzeuge. Als Binnenstaat verfügt Österreich über keine Seestreitkräfte.
Der Oberbefehl über das Bundesheer obliegt dem Bundespräsidenten, der Verfügungsbefehl dem zuständigen Bundesminister. Derzeitiger Bundesminister für Landesverteidigung ist Gerald Klug. Chef des Generalstabes ist General Othmar Commenda.
Das Bundesheer der Ersten Republik bestand 1920–1938. Sein von der Diktaturregierung Dollfuß angeordneter Einsatz im Bürgerkrieg 1934 führte in der Zweiten Republik zu jahrzehntelanger Distanz der Sozialdemokraten als Regierungspartei gegenüber dem 1955 wieder aufgestellten Bundesheer.
Das Heer hat seit 1955 mehrere militärische Einsätze zum unmittelbaren Schutz der Grenzen absolviert (Ungarn 1956, Tschechoslowakei 1968, Jugoslawien 1991). Seit 1960 ist das Heer an Auslandseinsätzen unter UN-Mandat beteiligt, seit 1995 Teilnehmer an der Partnerschaft für den Frieden der NATO.
Seinen personellen Höchststand erreichte das Bundesheer in der Raumverteidigungsära 1987 mit 14 höheren Kommanden, 7 Brigadekommanden, 34 Regimentern, 158 Bataillonen sowie 943 Einheiten. Um das Bundesheer an die Anforderungen der kommenden Jahre anzupassen, wurde vom damaligen Bundesminister, Günther Platter, eine Reformkommission eingesetzt, deren Bericht Mitte Juni 2004 an den Minister übergeben wurde. Die Heeresreform wurde aus Geldmangel jedoch nur zum Teil umgesetzt
Das Bundesheer ging hervor aus der Gemeinsamen Armee. Diese wurde und wird umgangssprachlich oft k.u.k. Armee genannt. Zur Gemeinsamen Armee gehörte neben den österreichisch-ungarischen Landstreitkräften auch die k.k. Landwehr und der k.u. Honvéd (ungarische Landwehr).
Das Bundesheer war von 1920 bis 1934 die Streitmacht der Ersten Republik Österreich und anschließend bis 1938 das Heer des Bundesstaates Österreich, inoffiziell auch als Ständestaat bezeichnet. Die Verbände des Bundesheeres wurden nach dem „Anschluss“ in die Wehrmacht integriert, wo sie insbesondere die Gebirgstruppen verstärkten.
Österreich verfügte nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur zunächst über kein eigenes Militär, da das Land von alliierten Streitkräften besetzt war (siehe: Besetztes Nachkriegsösterreich). Bereits am 27. April 1945 wurde jedoch von der Regierung Renner in der Renner selbst unterstehenden Staatskanzlei das Heeresamt unter der Leitung des sozialdemokratischen Unterstaatssekretärs Oberstleutnant Franz Winterer[5] errichtet. Das Heeresamt sollte einerseits die deutsche Wehrmacht auf österreichischem Staatsgebiet demobilisieren, andererseits aber auch die ersten Vorbereitungen zur Aufstellung eigener Streitkräfte der Republik treffen.
In den folgenden Monaten wurde das Amt, das im ehemaligen Militärkasino auf dem Wiener Schwarzenbergplatz seinen Sitz hatte, entsprechend ausgebaut. Winterer wurde durch den Kabinettsrat am 19. September 1945 zum Generalmajor befördert. Im November wurde er in den ersten Nationalrat der Zweiten Republik gewählt. Am 30. November verfügte jedoch der Alliierte Rat die Auflösung des Heeresamtes. Daraufhin musste das Amt aufgelöst werden. Am 20. Dezember schied Generalmajor Winterer aus dem Amt, blieb jedoch bis 1949 Abgeordneter. Die Agenden des Kriegsgefangenwesens wurden dem Bundesministerium für Inneres übertragen.
Da im Kalten Krieg die Aufhebung der Besetzung durch die Alliierten nur zu erwarten war, wenn die Republik sich selbst verteidigen konnte, traf die Regierung weiterhin Vorsorge für diesen Fall. Kurz nach dem Kriegsende erhoffte die österreichische Politik den raschen Abschluss des Staatsvertrages mit den Alliierten. Anfang 1947 führte Bundeskanzler Leopold Figl daher mit dem letzten österreichischen Generalstabschef vor dem „Anschluss“, Alfred Jansa, Gespräche über das neue Bundesheer, an dessen Spitze Jansa nach Meinung der ÖVP treten sollte, und ließ von ihm ein Militärkonzept erarbeiten.
Der Staatsvertrag kam aber erst am 15. Mai 1955 zustande, nachdem eine Regierungsdelegation im April in Moskau die Neutralität des Landes versprochen hatte. Im Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität vom 26. Oktober 1955 wurde das der Sowjetunion gegebene Versprechen eingelöst und die eigenständige militärische Sicherung des Landes bestimmt.
Die militärischen und Luftfahrtbestimmungen des Staatsvertrages sahen im Artikel 12 das Verbot vor, Offiziere, die in der deutschen Wehrmacht den Rang eines Obersten oder einen höheren innehatten, in das neue Bundesheer zu übernehmen (so gen. „Oberstenparagraph“). Auch waren in diesen Bestimmungen zahlreiche insbesondere Spezialwaffen betreffende Einschränkungen enthalten, von denen die meisten jedoch Anfang der 1990er Jahre, nachdem sich der an diesen Einschränkungen interessiert gewesene Vertragspartner Sowjetunion aufgelöst hatte, von der Bundesregierung als obsolet erklärt wurden. Zu erwähnen bleibt auch, dass 16 Offiziere, auf welche die Bestimmungen des „Oberstenparagraphen“ zutrafen, dennoch in das Bundesheer übernommen wurden.[6]
Als erste Streitkraft wurde am 1. August 1952 die B-Gendarmerie aufgestellt, mit ehemaligen Kriegsoffizieren als Führung betraut und direkt dem Bundesministerium für Inneres unterstellt. Für die Verwaltung waren die jeweiligen Landesgendarmeriekommanden zuständig. Am 28. Oktober 1953 wurde im Innenministerium eine eigene Abteilung für die B-Gendarmerie geschaffen, wodurch sie von der zivilen Bundesgendarmerie getrennt wurde. Ende 1953 bestand die B-Gendarmerie aus etwa 4100 Mann. In der Folge entstanden bis 1955 insgesamt zehn Gendarmerieschulen, zwei Fahreinheiten, eine Abteilung D – ein mit den US-Amerikanern gemeinsam geführtes Versorgungslager – und eine Abteilung K (K für Kurse), welche die Ausbildung künftiger Offiziere übernehmen sollte, sowie zwei Telegraphenschulen.
Als Aufgaben der B-Gendarmerie wurden 1954 offiziell nicht nur der Grenzschutz und die Bekämpfung von Unruhen genannt, sondern auch der Einsatz bei Naturkatastrophen sowie taktische Einsätze im Alarmfall, womit der eigentliche Kriegseinsatz gemeint war. Nach dem Abschluss des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 war es durch die Existenz dieser Organisation relativ schnell möglich, das neue Bundesheer aufzubauen. Der letzte Aufmarsch der B-Gendarmerie als solche fand am Tag nach Vertragsunterzeichnung in Form einer „Befreiungsparade“ im Linzer Stadtteil Ebelsberg statt. Am 8. Juli 1955 fiel das alliierte Verbot der militärischen Betätigung; das Ende der B-Gendarmerie kann mit dem 27. Juli 1955 angesetzt werden, dem Tag des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages, als sie in Provisorische Grenzschutzabteilung umbenannt wurde. 6000 ehemalige B-Gendarmen bildeten den Kader für das neu gebildete Bundesheer.
Das neue Heer hatte im Herbst 1956 anlässlich des Ungarischen Volksaufstands im Auftrag der Bundesregierung die Sicherung der österreichischen Ostgrenze gegenüber Ungarn durchzuführen, wo nach dem Einmarsch der Sowjetarmee vom 4. bis zum 15. November heftige Kämpfe tobten.
Bis zum 13. November wurde unmittelbar an der Staatsgrenze eine Stärke von 2.740 Soldaten erreicht. Die Grenzsicherung brachte auch den ersten erfolgreichen Einsatz der Nachrichtengruppe des Heeres, des späteren Heeresnachrichtenamtes. Den Spähern gelang es trotz der noch mangelhaften Ausrüstung, ein exaktes Lagebild aus Ungarn zu liefern.
Außenminister Leopold Figl erklärte am 26. Oktober 1956 gegenüber der Sowjetunion, Österreich habe alle Maßnahmen ergriffen, um seine Neutralität und sein Territorium zu schützen. Dazu gehörte der Befehl an das Heer, auf bewaffnet die Grenze übertretende Soldaten zu schießen. Den die Revolution unterstützenden ungarischen Truppen sollte damit klargemacht werden, dass die Nutzung österreichischen Gebiets zur Verteidigung der Revolution nicht toleriert werden würde. Der Sowjetunion sollte signalisiert werden, bei einer militärischen Intervention in Ungarn (die am 4. November begann) den Einmarsch in Ostösterreich (zur allfälligen Verfolgung flüchtender ungarischer Truppen) nicht in Erwägung zu ziehen. Die Grenzsicherung war daher wichtigster Teil des militärischen Konzepts. Ab dem 27. Oktober häuften sich die Grenzübertritte, woraufhin eine Sperrzone eingerichtet und mit rot-weiß-roten Fähnchen gekennzeichnet wurde.
Für den Fall eines sowjetischen Einmarsches wurden vom Heer drei Gruppen gebildet: Gruppe I hatte den Auftrag, einen hinhaltenden Kampf in Richtung Wien zu führen und die Donaubrücken zu sprengen. Gruppe II sollte kämpfend auf den Raum Klagenfurt zurückweichen und sich dort halten. Gruppe III hatte den Auftrag, Salzburg an der Enns (bis 1955 Grenze der sowjetischen Besatzungszone) abzuriegeln.
Die Sowjetunion behauptete, Österreich habe unter dem Deckmantel von Hilfslieferungen Waffen nach Ungarn gebracht. Wien sei der „Herd“ und Salzburg das „Zentrum“ der ungarischen Emigration, und Österreich habe damit seine Neutralität verletzt. Als Zeugen wurden österreichische Journalisten, und zwar Angehörige der kommunistischen Tageszeitung „Volksstimme“, genannt. Dieses Zentralorgan der Kommunistischen Partei Österreichs löste mit seiner Sowjetpropaganda Unruhe unter der Bevölkerung aus. Die Regierung ließ das Blatt beschlagnahmen; die Staatsanwaltschaft Wien erhob Anklage wegen Aufruhrs und Hochverrats.
Die österreichischen Maßnahmen an der Grenze wurden von den Sowjets respektiert. Sowjetische Truppen rückten in der Regel nie näher als einen Kilometer an den österreichischen Grenzstreifen vor. Es kam allerdings zu irrtümlichen Luftraumverletzungen durch sowjetische Flugzeuge. So wurden über Gleisdorf, 70 km von der ungarischen Grenze entfernt, Flugzettel abgeworfen, die für die ungarische Bevölkerung bestimmt waren. Bei Szentgotthárd stellten die Sowjets Lautsprecher an die Grenze und forderten die nach Österreich geflüchteten Arbeiter einer ungarischen Seidenfabrik zur Rückkehr auf.
Das Bundesheer unterstützte die Entladung von Hilfsgütern am Flughafen Wien und richtete Flüchtlingslager für Zivilisten in Kleßheim und Wien ein. Nach Österreich geflüchtete ungarische Soldaten wurden entwaffnet und gemäß der Haager Landkriegsordnung in Internierten-Sammelstellen untergebracht.
Am 23. November wurde der Befehl zur Reduzierung der Kräfte gegeben. Am selben Tag drangen bei Rechnitz drei sowjetische Soldaten auf österreichisches Staatsgebiet vor. Ein Soldat wurde daraufhin erschossen, einer festgenommen, der dritte konnte fliehen. Zur allgemeinen Beruhigung und zum Schutz der Bevölkerung wurde ein Zug des Infanteriebataillons 2 eingesetzt. Am 13. Dezember überschritt ein einzelner sowjetischer Soldat bei Andau die österreichische Staatsgrenze, zog sich aber bald wieder zurück.
Am 24. Dezember verlegte das Feldjägerbataillon 13 als letzter Verband zurück in die Heimatkaserne. Nachdem ungarische Grenzsoldaten bei Nikitsch auf österreichischem Gebiet eine Gruppe von Flüchtlingen verfolgt und nach Ungarn zurück verschleppt hatten, reiste im Jänner 1957 eine Delegation von Bürgermeistern nach Wien zu Verteidigungsminister Ferdinand Graf, um Soldaten für die Grenze zu fordern. Daraufhin wurden Truppen zur Unterstützung der Zollwache abgestellt. Der Grenzeinsatz wurde erst am 23. April 1957 offiziell beendet.
1958 wurde die Heeres-Unteroffiziersschule in Enns errichtet, die seit dem 13. Jänner 1959 als zentrale Ausbildungsstätte aller Unteroffiziere des Bundesheeres dient. Ebenfalls 1958 erfolgte die Wiedereröffnung der Theresianischen Militärakademie (MilAk) in der Burg in Wiener Neustadt, der heute einzigen Ausbildungsstätte für Offiziere des Bundesheeres.
Am 11. Dezember 1960 begann der UN-Einsatz in der Demokratischen Republik Kongo, der bis zum 18. September 1963 andauerte. Dies war der erste Auslandseinsatz des Bundesheeres. 1962 erfolgte die Ernennung der ersten Reserveoffiziere. Die Jahre 1963 bis 1966 waren geprägt durch Katastropheneinsätze, unter anderem im Erdbebengebiet von Skopje sowie in Hochwassergebieten in Kärnten, Osttirol, Salzburg, Tirol und der Steiermark.
Am 26. Oktober 1966 verfügte Bundesminister Georg Prader die Wiedereinführung der Traditionspflege im Bundesheer. Vom 13. Juli bis zum 30. Dezember 1967 erfolgte der Grenzschutzeinsatz des Bundesheeres an der Grenze zu Italien, um Terroranschlägen des Befreiungsausschuss Südtirol vorzubeugen.
Das Raumverteidigungskonzept[7] sah den Kampf und die starke Verteidigung von Schlüsselzonen vor, die auch mit tausenden „Festen Anlagen“ (Bunker), vorbereiteten Sperren, Feldsperren, Sprenganlagen, Landwehrlagern etc. und starken Einheiten geschützt waren. Die Schlüsselzonen und Sperranlagen befanden sich großteils im alpinen, das heißt leichter zu verteidigenden Bereich und waren vor allem gegen den Warschauer Pakt, in Tirol vor allem gegen die NATO aus Deutschland und Italien gerichtet.
Die Bundesregierung hätte sich in die Einsatzzentrale Basisraum zurückziehen sollen. Außerhalb der Schlüsselzonen gab es die sogenannten Raumsicherungszonen, in denen durch eine guerillaartige Kleinkriegstaktik durch Jagdkampfbataillone ein potentieller Angreifer (der nach damaliger Planung NATO bzw. Warschauer Pakt oder Jugoslawien war) einen möglichst hohen Eintrittspreis ins neutrale Österreich zahlen sollte und auch danach in seinen Nachschublinien und Einheiten bekämpft werden sollte (siehe auch z. B. Kriegsführung in Afghanistan bzw. heute Irak). Eine starke Verteidigung außerhalb der Schlüsselzonen direkt ab der Staatsgrenze war für den Operationsfall Jugoslawien vorgesehen, der ja dann 1991 in abgeschwächter Form auch eintrat.
Das Raumverteidigungskonzept war, wie aus inzwischen veröffentlichten Dokumenten der ehemaligen potentiellen Gegner hervorgeht, vom Ausland doch „gefürchtet“. So plante z. B. die ungarische Armee für eine nur leicht geschützte Raumsicherungszone 50 bis 70 Geschütze und Granatwerfer, 10 bis 15 Panzer und 15 bis 20 Geschütze (im Direktbeschuss) pro Kilometer ein. Bei einem derartigen Kräfteeinsatz würde das Tempo des Vormarsches innerhalb der Raumsicherungszone 2,5 bis 3 km pro Stunde betragen. Für einen Vormarsch in den Schlüsselzonen sahen sich die Ungarn damals nicht gerüstet.[8] Ein Einmarsch der NATO aus Italien hätte dank der in den Tälern vorbereiteten Sperren und Sprengpläne effizient behindert werden können. Kritiker bezweifelten jedoch, ob eine reale Verteidigungsmöglichkeit angesichts des möglichen Einsatzes von Kernwaffen durch den Gegner bestanden hätte.
In großen Raumverteidigungsübungen wurden verschiedene Szenarien beübt. Dabei wurden mehrmals Spione verhaftet; 1979 auch einer aus der Schweiz.
Die in Landwehrstammregimentern organisierte Armee hatte einen sehr hohen, gut ausgebildeten Milizanteil (Planung 300.000 Mann). Milizsoldaten des Vorarlberger Jagdkampfbataillon (JaKB) 911 hatten wie in der benachbarten Schweiz sogar das Sturmgewehr mit Munition zu Hause. Eine Ausdehnung dieser Regelung auf andere Einheiten in Westösterreich war geplant, wurde jedoch durch das absehbare Ende des Kalten Krieges nicht mehr umgesetzt. Mit dem Zerfall des Warschauer Paktes war auch das Raumverteidigungskonzept überholt. Ab 1992 erfolgte daher die Umgliederung der Landwehrstammregimenter in Jäger- und Stabsregimenter und eine deutliche Reduktion der personellen Stärke.
Am 1. Jänner 1968 wurde das militärische Luftraumüberwachungssystem Goldhaube auf dem Kolomannsberg in Betrieb genommen. Am 14. März beschloss der Nationalrat das Militärleistungsgesetz, das dem Bundesministerium für Landesverteidigung im Bedrohungsfall gestattet, zivile Kraftfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Baumaschinen anzufordern. Am 21. August erfolgte eine Teilalarmierung des Bundesheeres und eine verstärkte Grenzsicherung entlang der tschechoslowakischen Grenze anlässlich der Intervention des Warschauer Pakts in der CSSR (Prager Frühling).
Am 1. Jänner 1971 wurde das neue österreichische Militärstrafgesetz eingeführt, das alle bisherigen Bestimmungen, die zum Teil noch auf das Militärstrafgesetzbuch von 1855 zurückgingen, außer Kraft setzte.
Am 24. März 1972 begann der UN-Einsatz auf Zypern, der erst am 18. Juni 2001 endete. Am 26. Oktober 1973 begann der UN-Einsatz auf den Golanhöhen, der bis Juni 2013 andauerte. Am 25. Juni 1974 kamen bei der Suche nach einem abgestürzten israelischen Piloten in Syrien vier österreichische Soldaten durch die Detonation einer Panzermine ums Leben. Bei den Opfern Zugsführer Hans Hofer (30), Korporal Helmut Sturm (21), Rekrut (Wehrmann) Walter Neuhauser (27) und Rekrut (Wehrmann) Alija Voloder (20) handelte es sich um die ersten Gefallenen, die Österreich im Rahmen einer UN-Mission zu beklagen hatte. Am 14. August 1974 wurden auf Zypern die drei österreichischen Soldaten Oberleutnant Johann Izay (26), Oberwachtmeister Paul Decombe (33) und Korporal August Isak (25) bei einem türkischen Luftangriff getötet.
Am 13. Dezember 1975 wurde als Ersatz der bisherigen Uniformen, der Kampfanzug 75 eingeführt. Von Mai bis Dezember 1976 leistete das Bundesheer Hilfseinsätze im Erdbebengebiet von Friaul (Italien) sowie Pionier-Assistenzeinsätze nach dem Einsturz und bei der Wiedererrichtung der Reichsbrücke in Wien. Im Jahr 1978 wurde das Sturmgewehr 58 durch das Sturmgewehr 77 ersetzt, der heutigen Standardinfanteriewaffe des Bundesheeres. Trotzdem wurden noch viele Einheiten bis zur Mitte der 80er Jahre hauptsächlich am StG58 ausgebildet.
Im Dezember 1980 beteiligte sich das Bundesheer an Hilfsmaßnahmen für die Erdbebenopfer in Süditalien (Region Avellino). Im Dezember 1988 halfen österreichische ABC-Kräfte nach dem Erdbeben von Spitak in Armenien. Dies war Anlass zur Gründung der AFDRU.
Im Mai 1989 erfolgte die erste Auswahl und Ausbildung der österreichischen Kosmonauten beim Bundesheer die auch als „Austronauten“ bekannt wurden.
Im August 1990 erfolgte die Gründung der Austrian Forces Disaster Relief Unit (AFDRU). Im September selben Jahres begann der bis zum 15. Dezember 2011 andauernde Assistenzeinsatz an der Grenze zu Ungarn. Zwei Monate später wurde Österreich temporäres Mitglied des UN-Sicherheitsrates.
Im Mai 1991 begann der Auslandseinsatz UNAFHIR (United Nations Austrian Field Hospital in Iran) im Rahmen der „Kurdenhilfe“. Das Österreichische Bundesheer mit seinem Sanitätsdienst hatte im Iran ein Feldspital zur Betreuung der nach dem Zweiten Golfkrieg aus dem angrenzenden Irak geflohenen Kurden aufgestellt und betreute es mehrere Monate.
Von Juni bis Ende Juli 1991 (Zeitraum des Slowenienkrieges) erfolgte eine verstärkte Grenzsicherung und Verlegung von Teilen des Bundesheeres an die jugoslawische Grenze: Im Raum Feldkirchen wurde bereits die Abwehr eines eventuellen jugoslawischen Luftlande-Angriffs und auch der Abwehrkampf gegen über die Grenze vorstoßende Panzerverbände trainiert, ab der zweiten Übungswoche auch mit scharfer Munition. Am 27. Juni wurden die Garnisonen Villach, Klagenfurt, Bleiburg, Wolfsberg, Straß in Steiermark, Bad Radkersburg, Fehring, Leibnitz und Feldbach in Alarmbereitschaft versetzt, mit scharfer Munition ausgerüstete Flugabwehreinheiten gingen bei den Flugplätzen Klagenfurt, Graz und Zeltweg in Stellung. Ab der Nacht zum 29. Juni wurden die Grenzkontrollstellen mit Panzern und Minenriegeln gesichert und intensive Gefechtsaufklärung durchgeführt. In der Nacht zum 30. Juni wurden drei fremde Soldaten aufgegriffen und interniert. Daraufhin gab es eine Urlaubssperre für alle Soldaten, gleichzeitig wurden die für eine eventuelle Mobilmachung verantwortlichen Verbände alarmiert. Am Höhepunkt der Krise standen 7.700 Soldaten, 150 Panzer und 60 Luftfahrzeuge im Einsatz, 1.250 Tonnen Munition waren an die Grenze transportiert worden. Der Einsatz wurde am 31. Juli offiziell beendet. Während der Grenzüberwachung war eine MiG-21 der jugoslawischen Volksarmee in den österreichischen Luftraum eingedrungen, hatte auf der Höhe von Graz gewendet und den österreichischen Luftraum unbehelligt wieder verlassen. Das Radarsystem Goldhaube zeigte seine damaligen Schwächen bei der Tieffliegererkennung. Draken-Abfangjäger flogen ab diesem Zeitpunkt mehrere Alarmeinsätze, an manchen Tagen patrouillierten sie permanent im grenznahen Luftraum. Seit dem Slowenienkrieg wurde auch die Installation eines Tiefflugüberwachungssystems forciert. Am 25. Oktober kam es noch einmal zum Eindringen einer serbischen MiG-21 in den österreichischen Luftraum, diese wurde jedoch von einer Alarmrotte der 3. Fliegerstaffel zur Landung in Klagenfurt gezwungen.
Im Februar 1995 wurde Österreich Mitglied in der Partnerschaft für den Frieden. 1997 und 1998 erfolgten Assistenzeinsätze von Pionieren und AFDRU (ATHUM/PL – Austrian Humanitarian Contingent/Poland) anlässlich der Flutkatastrophen in Niederösterreich und Polen.[9]
Vom 19. Februar bis zum 12. März 1999 leistete das Bundesheer Hilfe nach der Lawinenkatastrophe von Galtür. Zusammen mit internationaler Beteiligung wurde die größte Luftbrücke in der Geschichte Österreichs gebildet.
Im Juli 1999 begann der bis heute andauernde KFOR-Einsatz im Kosovo.
Am 1. Jänner 2001 wurde Frauen die Ableistung von freiwilligen Waffenübungen und Funktionsdiensten sowie Milizarbeit eröffnet.
In der Nacht zum 17. Juli geriet eine UÇK-Kolonne, die Waffen nach Mazedonien schmuggelte, im albanisch-mazedonischen Grenzgebiet in einen Hinterhalt österreichischer KFOR-Soldaten. Nach einem zweieinhalbstündigen Feuergefecht ergaben sich die Rebellen. Die Österreicher nahmen zehn UÇK-Kämpfer fest und stellten auf elf Tragtieren sieben Sturmgewehre AK-47, 13 Nachtsichtgeräte, Zielhilfen für Granatwerfer, 72 Werfergranaten und große Mengen Infanterie-Munition sicher. Die NATO feierte den bis dahin größten Waffenfund im Kosovo. Zuvor waren eine türkische und eine britische Operation zur Unterbindung des Waffenschmuggels in diesem Gebiet gescheitert.
Vom 1. Februar bis zum 11. Dezember 2002 erfolgte ein ISAF-Einsatz in Afghanistan. Vom 7. bis zum 28. August 2002 half das Bundesheer mit knapp 11.500 Mann bei der Bekämpfung des „Jahrhunderthochwassers“ in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg.
Ab 2003 erfolgte die schrittweise Einführung des Kampfanzuges 03, der den Kampfanzug 75 ersetzt.
Im August 2005 erfolgte ein weiterer Katastropheneinsatz aufgrund des Alpenhochwassers 2005. Am 26. Oktober 2005 feierte das Bundesheer sein 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass wurde auf der Wiener Ringstraße eine große Parade abgehalten, wobei mehr als 4000 Soldaten, 445 Fahrzeuge, fast 200 Panzer und 96 Flugzeuge präsentiert wurden.
Ab dem 1. Jänner 2006 wurde der Grundwehrdienst per Verordnung von acht auf sechs Monate verkürzt. Am 25. Juli desselben Jahres traf eine israelische Fliegerbombe den UN-Stützpunkt Chiyam im Südlibanon. Sie tötete vier UN-Militärbeobachter, darunter den österreichischen Major Hans-Peter Lang (44). Bei der Veranstaltung „Soldier of the Year 2007“ wurde Major Lang posthum mit dem Special Award ausgezeichnet. Der Angriff ist bis heute umstritten, vielerorts wird behauptet, es habe sich hierbei um eine gezielte Tötung gehandelt. Am 1. August wurde die Patrouillenbootstaffel aufgelöst. Am 1. September übernahm das neue Streitkräfteführungskommando mit Sitz in Graz und Salzburg die operative Führung des Bundesheeres.
Am 31. Jänner 2008 begann die bis Ende 2009 laufende humanitäre Mission der EU im Tschad. Der mit einem UNO-Mandat untermauerte Einsatz war eine wichtige Ergänzung zur United Nations Mission in Darfur (UNAMID).[10]
Seit Anfang 2009 befindet sich das Bundesheer in einer finanziell äußerst angespannten Lage, die durch die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise weiter verschärft wird. Nach Presseberichten sei nur noch ein Bruchteil der Kräfte einsatzbereit[11] und die Zukunft der Miliz unsicher geworden.[12] Führende Generäle des Heeres richteten als Reaktion auf diese dramatische Entwicklung einen Brief an Verteidigungsminister Norbert Darabos, in dem sie ultimativ auf einen möglichen Zusammenbruch des Bundesheeres als Folge der Unterfinanzierung hinwiesen.[13] Österreich hat traditionell – nach Prozent des BIP – eines der niedrigsten Verteidigungsbudgets Europas und weltweit.
Das österreichische Bundesheer nimmt mit Kontingenten (AUCON – Austrian Contingent) seit 1960 an friedenserhaltenden internationalen Einsätzen teil:[14]
Die Aufgaben des Bundesheeres sind gemäß Art. 79 der Bundesverfassung (B-VG) und § 2 Abs. 1 Wehrgesetz festgelegt. Neben der militärischen Landesverteidigung obliegt dem Bundesheer danach die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit sowie die Hilfeleistung bei Katastropheneinsätzen und die Teilnahme an Auslandeinsätzen. Um an EU-Einsätzen im Rahmen der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU teilnehmen zu können, wurde der Artikel 23f (Petersberg-Aufgaben) in die Bundesverfassung aufgenommen.
Ein militärischer Befehl ist als Weisung im Sinne des Artikels 20 B-VG zu qualifizieren. Daher gilt auch im Heer Art. 20, Abs. 1, 3. Satz B-VG: Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
Der Übergang von der Friedens- in die Einsatzorganisation erfolgt durch die Mobilmachung. Alle für den Einsatz aufzubietenden Soldaten leisten dann Einsatzpräsenzdienst. Die Heranziehung von Milizsoldaten zum Einsatzpräsenzdienst verfügt bis zu einer Gesamtzahl von 5.000 Mann (innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung) der Bundesminister für Landesverteidigung, darüber hinaus der Bundespräsident.
Das Bundesheer ist Teil der österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80 B-VG unter dem Oberbefehl des Bundespräsidenten. Die Befehlsgewalt über das Bundesheer, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten obliegt, wird durch den Bundesminister für Landesverteidigung ausgeübt. Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.
Bundesminister und Ranghöchste Offiziere seit 1956
Um das Bundesheer an die Anforderungen der kommenden Jahre anzupassen, wurde von Bundesminister Günther Platter eine aus militärischen Experten und prominenten österreichischen Persönlichkeiten bestehende Reformkommission unter der Leitung von Helmut Zilk eingesetzt, deren Bericht Mitte Juni 2004 offiziell an den Minister übergeben wurde.
Der Bericht enthält im Kern folgende Vorschläge:
Mit dieser Anstoßreform wird der Übergang von einer Ausbildungs- zu einer Einsatzarmee geschaffen. Diese soll sich den sicherheitspolitischen Lageänderungen durch kleinere Transformationen anpassen können. Hauptaugenmerk soll in Zukunft auf Auslandseinsätze, Schutz von Räumen und Objekten, auf Assistenzeinsätze bei Katastrophenfällen und Luftraumüberwachung gelegt werden. In vielen Bereichen wird nur mehr eine gewisse militärische Kernkompetenz beibehalten, um bei Bedarf die Aufwuchsfähigkeit gewährleisten zu können.
3. PzGrenBrig (Mautern) | 4. PzGrenBrig (Ebelsberg) | 6. JgBrig (Absam) | 7. JgBrig (Klagenfurt) |
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Kampf- und Führungsunterstützungstruppen |
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Kampftruppen |
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Miliztruppen |
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Die Organisation des Bundesheeres in Friedenszeiten umfasst nur Wehrpflichtige des Präsenzstandes, die Einsatzorganisation umfasst auch die Milizsoldaten. Für die Heranziehung von mehr als 5.000 Mann der Miliz ist die Ermächtigung des Bundespräsidenten erforderlich.
Das Wehrsystem sieht vor, dass jeder taugliche männliche österreichische Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 (Offiziere, Unteroffiziere und Chargen) und Spezialisten (Ärzte, Ingenieure, Chemiker, Waffenexperten, etc.) bis 65 Jahre wehrpflichtig sind. Frauen können freiwillig Dienst im Bundesheer leisten (Art. 9a Abs3 B-VG). Männliche Staatsbürger, die aus Gewissensgründen die Erfüllung der Wehrpflicht verweigern, müssen einen Ersatzdienst leisten (Zivildienst). Für Zivildiener, die Berufe, die das Führen einer Waffe erfordern, ergreifen wollen, kann eine nachträgliche militärische Ausbildung angeordnet werden (§ 6b Abs5 ZDG).
Das Bundesheer erhält somit vor allem auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht seine personellen Ressourcen.
Gemäß Artikel 79 B-VG ist das Bundesheer nach einem Milizsystem einzurichten, wonach es in Friedenszeiten nur zu Übungen und in geringerer Mannstärke zusammentritt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand, dem Milizstand oder dem Reservestand an:
Präsenzstand |
Personen, die dem Präsenzstand angehören sind Soldaten. Dem Präsenzstand gehören Wehrpflichtige an, die zum Präsenzdienst (in der Dauer von insgesamt sechs Monaten) einberufen sind
(„Präsenzdiener“) – bzw. Frauen, die sich freiwillig zum Ausbildungsdienst melden – sowie Personen, die dem Bundesheer aufgrund eines Dienstverhältnisses
angehören („Berufssoldaten“).
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Milizstand |
Dem Milizstand gehören Personen an, die nicht im Präsenzstand sind, jedoch auch nicht in den Reservestand (siehe unten) getreten sind. Demnach ist „Milizsoldat“, wer
beispielsweise im Zuge einer Mobilmachung vom Reservestand in den
Milizstand versetzt wird oder sich in Friedenszeiten freiwillig, vor Rückkehr in den Zivilberuf, zur militärischen Weiterbildung in regelmäßigen Milizübungen verpflichtet hat.
Seit September 2009 werden auch Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten, die keine Freiwilligmeldung zur Miliz abgegeben haben, in den Milizstand beordert.
Bis 2006 befanden sich im Milizstand auch jene Wehrpflichtigen, die Grundwehrdienst von weniger als acht Monaten geleistet hatten und die restliche Zeit beispielsweise in Form von alljährlichen Truppenübungen ableisteten. Milizsoldaten sind zwar in das Bundesheer eingegliedert, jedoch nur zu Übungs- und Einsatzzwecken militärisch tätig und gehen ansonsten einem Zivilberuf nach.
Durch ihre Eingliederung in die Einsatzorganisation treffen Milizsoldaten besonders Pflichten im Rahmen der Einsatzvorbereitung, sie können Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände zur persönlichen Verwahrung bekommen und sind unter den Voraussetzungen des § 35 Wehrgesetz zum Tragen der Uniform auch in Nichtübungs- oder -einsatzzeiten berechtigt. |
Reservestand |
Alle Wehrpflichtigen, die weder dem Präsenzstand noch dem Milizstand angehören, sind „Reservisten“. Sie können außerhalb des Bundesheeres ihren Dienstgrad nur mit dem Zusatz „dRes“
(„des Reservestandes“) führen und sind unter den Voraussetzungen des § 35 Wehrgesetz zum Tragen der Uniform auch in Nichtübungs- oder Einsatzzeiten berechtigt.
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Von den mehr als 1.000.000 ausgebildeten Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 50 (bzw. 65) stehen etwa 35.000 im Präsenzstand (circa 25.000 Berufssoldaten und circa 10.000 Grundwehrdiener), circa 30.000 im Milizstand und theoretisch circa 945.000 im Reservestand. Durch die auf sechs Monate reduzierte Grundausbildung sind die Grundwehrdiener nach Meinung der Österreichischen Offiziersgesellschaft jedoch nicht mehr feldverwendungsfähig.
Frauen können im Bundesheer freiwillig als Soldatinnen dienen und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.[16] Für sie gelten geringere körperliche Leistungsanforderungen bei Aufnahmetest und späterer Berufsausübung (vgl. Schweizer Armee[17]).[18][19] 2010 sind 348, etwas mehr als zwei Prozent der insgesamt knapp 15.000 Berufssoldaten Frauen, darunter 70 Leistungssportlerinnen.[20][21] Trotz anfänglich hohen Interesses konnten die angestrebten mehreren tausend Soldatinnen nicht erreicht werden.
Im Felddienst ist der olivgrüne (RAL 7013) „Anzug 75“ mit Feldhemd und Feldjacke (bei kühlem Wetter) immer noch weit verbreitet. Seit 1992 ist das olivgrüne Nationalitätsabzeichen mit der Beschriftung „ÖSTERREICH – BUNDESHEER“ auf dem linken Oberärmel angebracht. Als Kopfbedeckung dienen die Feldkappe, Barett oder Fliegermütze und die wärmende Plüschkappe (letztere mit Ohrenschutz).[26]
Er ist eine überarbeitete Form des Kampfanzuges 75 mit groben Änderungen im Schnitt und Ausführung. Weiters wird mit dem Kampfanzug 03 auch der Großteil der Ausrüstung des Soldaten ersetzt (z. B. neues modulares Tragesystem, Rucksack, Kevlarhelm usw).
Die Änderungen der K03-Uniform bestehen in:
Der Dienstanzug 03 besteht aus der leichten K03-Feldmütze, Feldschuhen leicht (ugs. „1er-Bock“), K03-Feldhose leicht, Nato-grünem T-Shirt, K03-Feldjacke leicht und der „Funktions”-Kopfbedeckung, welche wären: Barett in verschiedenen Farben (entsprechend der Waffengattung, siehe weiter unten), leichte Feldmütze mit Edelweiß aus Metall für Gebirgsjäger und braungrauen Schiffchen für Angehörige der Luftstreitkräfte (sowohl für Piloten als auch für das Bodenpersonal wie z. B. Flughafenfeuerwehr, Wache, Sanitäter, usw).
Die Ausgangs- bzw. Gesellschaftsuniform wird als „Anzug 65“ bezeichnet und seit 1965 in unveränderter Form ausgegeben. Sie besteht aus feldgrauem Uniformrock, hellgrauer (früher: eisengrauer) Anzugshose, schwarzen Halbschuhen und Tellerkappe. Der weiße Uniformrock wird mit einer schwarzblauen Hose kombiniert.
Zu Paraden wird eine dem Gesellschaftsanzug ähnelnde Uniform getragen, jedoch mit Helm, Paradeschuhen (für Offiziere Paradestiefel), braunem Leibriemen und weißen Handschuhen. An der linken Schulter des Uniformrocks wird dazu eine Fangschnur angelegt – goldfarben für Offiziere, silberfarben für Unteroffiziere, weiß für Chargen und Rekruten. Offiziere tragen außerdem Säbel, Säbelkuppel und Portepee.
Das Barett dient meist als Ausgangskopfbedeckung oder wird bei speziellen Anlässen zum Feldanzug getragen. Als äußeres Erkennungszeichen tragen viele Soldaten des Österreichischen Bundesheeres ein Barett, außer bei den Luftstreitkräften oder den Gebirgsjägern, diese besitzen eine eigene Kopfbedeckung (siehe Kampfanzug 03). Die Farbe dieser Kopfbedeckung gibt unter anderem Auskunft darüber, welcher Waffengattung bzw. welchem Verband ein Soldat angehört. Der Bundesadler auf dem Barett ist bei Rekruten und Chargen metallfarben, bei Unteroffizieren silberfarben und bei Offizieren goldfarben.[27]
Farbe des Bundesadlers und der Adler-Doppelschwinge